Wie vergleiche ich Monatsgehalt und Unternehmerlohn?

Wenn man mit dem Gedanken spielt, aus dem Angestelltenverhältnis auszusteigen, um ein eigenes Unternehmen zu starten, dann landet man unwiderruflich bei der folgenden Frage: Wieviel werde ich als Selbständiger verdienen? Als Angestellter hat man eine Nummer ganz klar im Kopf: Das eigene Monats-Netto-Gehalt. Als selbstständiger Unternehmer ist das anders.
Angestellter vergleicht sein Gehalt mit seinem potenziellen Gewinn als Selbständiger

Die Planung

Gründet man von Null weg ein eigenes Unternehmen, ist man bei der Beantwortung dieser Frage auf Prognosen angewiesen. Beim Kauf eines Franchise-Systems gibt es allerdings reale Erfahrungswerte, die häufig vom Franchise-Geber bereitgestellt werden und auf die Sie sich in Ihrer Planung berufen können. 

Viele angehende Gründer, die sich für Franchise-Konzepte interessieren, kennen den „Durchschnittsgewinn“ aus den Kennzahlen der Systeme von ihren Recherchen.  

Vorsicht! Der jährliche Gewinn eines Unternehmens ist allerdings nicht mit dem jährlichen Angestelltengehalt gleichzusetzen. 

Als Angestellter hat man eine Nummer ganz klar im Kopf: Das eigene Monats-Netto-Gehalt. Auf dem Lohnzettel wurden vom Arbeitgeber bereits alle Kosten und Abgaben abgezogen, und die Summe, die aufs Konto überwiesen wird, bleibt auch. Vorrangig ist: Man weiß genau, wieviel Geld man im Monat hat und das ändert sich grundsätzlich nicht. 

Als selbstständiger Unternehmer ist das anders. Hier ist man für die Begleichung der Steuer- und Versicherungskosten selbst verantwortlich und die organisatorischen wie persönlichen Umstände beeinflussen stark, was unterm Strich übrig bleibt. 

Daher dürfen Sie das Netto-Gehalt einer Anstellung nie direkt mit dem Gewinn aus der Selbständigkeit vergleichen. 

Das tatsächliche Einkommen von Unternehmern hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.  

Einige der wichtigsten sind: 

  • Gewinn  
  • Rechtsform des Unternehmens 
  • Versicherungsabgaben 
  • Sonstige persönliche Steuersituation 

1. Gewinn

Kein Unternehmen funktioniert ohne Ausgaben. Ganz grob besprochen, errechnet sich der jährliche Gewinn aus dem Umsatz (bzw. den Einnahmen) minus aller betrieblichen Aufwände (bzw. den Ausgaben). 

Gewinn = Umsatz – betriebliche Aufwände 

Betriebliche Aufwendungen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unternehmenszweck und entstehen durch den Verbrauch von Gütern und/oder Dienstleistungen bei der Erbringung von Leistungen. Diese beinhalten Gehaltszahlungen, Miete, Zinsen oder Reisekosten. 

Die betrieblichen Aufwände sind somit gewinn- aber natürlich auch steuermindernd. Denn versteuert wird der Gewinn.  

Selbständige Unternehmer:innen unterliegen, sofern sie nicht unter die „Kleinunternehmerregelung“ fallen, auch der Umsatzsteuerpflicht. 

TIPP: Wenn Sie bei Franchise-Beschreibungen die Höhe des Gewinns beschrieben sehen, so ist genau dies hier gemeint. 

2. Die Rechtsform – Kapitalgesellschaft oder Einzelunternehmen 

Kapitalgesellschaften, wie z.B. GmbH oder AG, können die Gehälter der Geschäftsführung in Jahresabschluss und Bilanz als Aufwand geltend machen (gewinnmindernd).  

Bei Einzelunternehmen ist das anders. Das liegt daran, dass hier keine klare Trennung von Betrieb und Inhabenden vorgenommen wird. Entsprechend müssen Unternehmer auf eine Privatentnahme zurückgreifen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. 

Als Einzelunternehmer ist man vor dem Recht eine „natürliche Person“ und unterliegt daher der Einkommenssteuerpflicht. Kapitalgesellschaften hingegen sind „juristische Personen“ und unterliegen der Körperschaftssteuer (sozusagen der „Einkommenssteuer für Körperschaften“). 

Die Körperschaftssteuer ist an einen fixen Prozentsatz gebunden, während der Einkommenssteuersatz progressiv ist, das heißt, er steigt mit wachsendem Einkommen.  

Als Teilhaber einer Kapitalgesellschaft, hat man verschiedene Möglichkeiten – zu unterschiedlichsten steuerlichen Konditionen – ein Einkommen aufzustellen. Wird ein monatliches Gehalt ausbezahlt, unterliegt man auch hier der Einkommensteuerpflicht (progressiv), wobei Gewinnausschüttungen der (fixen) Kapitalertragssteuer unterliegen. 

Auf Grund der Steuerfreibeträge und unterschiedlichen Steuersätze werden gute Steuerberater hier eine Kombination anstreben. 

3. Versicherungsabgaben 

Als Unternehmer unterliegen Sie grundsätzlich – wie jeder Angestellte – der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Hier gibt es Unterschiede in der Höhe und den Zwecken der anfallenden Zahlungen in den verschiedenen DACH-Regionen.

In Deutschland besteht für Unternehmer, die mehr als 33% der Anteile ihrer Unternehmen besitzen auch die Möglichkeit nicht in die gesetzliche Sozialversicherung einzubezahlen. 

Bedenken Sie auch, dass Sie im Vergleich zur Anstellung als Selbstständiger nicht automatisch gesetzlich arbeitslosenversichert sind und einen Kranken-Schutz haben. Sie können sich allerdings für freiwillige Beiträge entscheiden, um sich im Falle des Falles abzusichern.  

4. Sonstige persönliche Steuersituation 

Wie erwähnt, steigt der Einkommensteuersatz mit der Höhe des gesamten Einkommens.  

Das bedeutet, dass zwei Franchise-Unternehmer, die den gleichen Jahres-Gewinn erwirtschaften, mit hoher Wahrscheinlichkeit unterschiedliche Steuern bezahlen, abhängig von der persönlichen Situation. 

Grundlegende Faktoren sind: 

  • Steuerklasse
  • Ehegatten-Splitting (nur in Deutschland) 
  • Einkommen aus anderer Quelle (z.B. aus der Vermietung einer Wohnung) 
  • Kinderfreibeträge 

Auch können Sie Kosten wie Weiterbildungen, technische Geräte, Fachliteratur u.v.m. von der Einkommenssteuer absetzen.  

Komplexität

Das monatliche Gehalt setzt sich also aus einem ganz persönlichen, komplexen Zusammenspiel unterschiedlichster Faktoren zusammen und ist nur schwierig im Voraus zu bestimmen. 

Vor allem, wenn man die Regelmäßigkeit und Sicherheit eines monatlichen Lohnzettels gewöhnt ist, kann einem die Idee dieser völlig neuen Herangehensweise zur Sicherung des Lebensunterhalts schon mal nasse Perlen auf die Stirn treiben. 

Um eine gewisse Orientierung zu finden, legen wir Ihnen offene Gespräche mit bereits bestehenden Franchise-Nehmern nahe. Diese können Sie im Normalfall im Zuge des gegenseitigen Kennenlern-Prozesses mit für Sie interessanten Systemen treffen.  

Es ist unabdinglich, dass sich angehende Neugründer von Steuerexperten beraten und begleiten lassen. Hier führt nicht nur kein Weg vorbei, sondern Ihre (finanziellen) Vorteile werden die Kosten in aller Regel überwiegen.

Finanzierung eines Franchisekaufs

Erfahren Sie in diesem Artikel wie dieser Prozess für Franchise-Nehmer abläuft.